Thermografie - Büro Heiling / Norden - Ostfriesland / Infrarot - Messtechnik
  EnEV Energieeinsparverordnung ___________________________

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)
soll dazu beitragen, unsere Gebäude langfristig energetisch und wirtschaftlich günstiger zu beheizen.


In allen beheizten Gebäuden ist der Energieverbrauch ein enormer Kostenfaktor. Über 70% der Energie, die im Haushalt verbraucht wird, verheizen wir.

Für Hausbewohner bieten sich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Energie zu sparen (ohne zu frieren) und gleichzeitig für ein behagliches, gesundes Raumklima zu sorgen. Hier ist Aufklärung wichtig, um eine wirksamere und sinnvollere Energienutzung zu erreichen.

Verordnung des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber schreibt in einer Wärmeschutzverordnung von 1982 einige Richtlinien für Neubauten vor. Eine weitere Verschärfung der Anforderungen (ab 1995) an den baulichen Wärmeschutz soll die CO2-Emission deutlich verringern. Bauschaffende sind gut beraten, das bestehende Anforderungsniveau nur als ein Übergangsstadium zu betrachten und sich rechtzeitig auf höhere Anforderungen einzustellen. . .

Vorsorge zum Schutz der Umwelt ist heute für verantwortlich denkende Menschen eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft. Die Gefahr einer Klimaveränderung durch Verstärkung des Treibhauseffektes wird lebhaft diskutiert. Die fossilen Energieressourcen wie Erdöl, Kohle und Gas reichen entsprechend den Prognosen nur noch einige Jahrzehnte. Anläßlich des Berliner Klimagipfels `95 hat die deutsche Wirtschaft eine Erklärung abgegeben. Angestrebt wird eine Verringerung der CO2 - Emission und des spezifischen Energieverbrauches um bis zu 20% bis zum Jahre 2005. Zur Umsetzung dieser Zusage sind innovative Techniken zur Reduzierung der CO2 - Emissionen und des Energieverbrauches in Unternehmen, Kommunen, aber auch in privaten Haushalten, gefragt.

Die bisher gültige Wärmeschutzverordnung wurde 2002 durch die neue Energieeinsparverordnung ersetzt.

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschreibt klar die Vorgehensweisen zum energiesparenden Wärmeschutz und zu energiesparenden Anlagentechniken bei Gebäuden.
Besonders für die Wärmedämmung und der Luftdichtigkeit sind die Vorgaben der EnEV bindend und daher einzuhalten. Eine Kontrolle z.B. der Luftdichtigkeit ist z.Zt. noch nicht vorgeschrieben, diese bleibt noch dem Hausbesitzer überlassen.










Infos zur EnEV siehe hier (Internet):


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